Berufsträger unserer Kanzlei verfügen über die Berechtigung zur Führung der zusätzlichen Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“, verliehen durch das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Unter anderem bieten wir im landwirtschaftlichen Bereich folgende Beratungen an:

  • Erstellung der Finanzbuchführung
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Erstellung von landwirtschaftlichen Jahresabschlüssen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Durchschnittssatzgewinnermittlungen (§13a EStG) einschließlich Steuererklärungen
  • Erstellung eines BMELV-Abschluss (gemäß HLBS-Verlautbarungen)
  • Gestaltungsberatung zur Umsatzsteuer und Ertragssteuer
  • Nachfolgeberatung bei Hofübergabe
  • Verbundene Tätigkeitsbereiche (Photovoltaik, Biogasanlagen, Brennerei, u.a.m.)